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Vorstand 2011
Am 1. April 1980 wurde der Neutrale Quartier Verein pro-Kleinhüningen durch den heutigen Ehren-Präsident Herr Josy Meier gegründet, dessen Statuten, wurden am 20. Mai 2011 geändert. I. Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name Unter dem Namen «Dorfverein pro Kleinhüningen» (DvK) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizer- ischen Zivilgesetzbuches.
Der
DvK besteht seit dem 1. April 1980 und hat seinen Sitz am Wohnort
des jeweiligen Präsidenten oder der Präsidentin. Der Zweck des DvK ist: ● die Lebensqualität im Quartier zu steigern ● die Quartiergestaltung in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden zu fördern ● die Autonomie und Förderung der schweizerischen Lebenskultur zu stärken Zur Erreichung dieser Ziele unternimmt der DvK die notwendigen Aktivitäten.
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MitgliedschaftMitglied kann jede mündige Person (natürliche oder juristische) werden, die einen einwandfreien Leumund hat und mit dem Dorf verbunden ist. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand Jahresbeitrag: |